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Auszug aus unserem aktuellen Newsletter:


Haftung des Erben für Forderungen aus dem Mietverhältnis

Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung vom 23. Januar 2013 (- VIII ZR 68/12) mit dem Umfang der Haftung des Erben für Forderungen aus dem – mit dem Tod des Mieters auf den Erben übergegangenen – Mietverhältnis beschäftigt (Pressemitteilung Nr. 010/2013 vom 23.01.2013) ...

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Manfred Kind

Manfred Kind

Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Zugelassen bei allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten

Tätigkeiten:

  • Beratung von Unternehmen und Privatpersonen von der Vertragsgestaltung über die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bis zur Vertretung vor Gericht und vor Behörden.

Insbesondere in den Bereichen:

  • Miet- und Pachtrecht
    (Wohnraum- und Gewerberaummietrecht)
  • WEG
  • Vertragsgestaltung
  • Handelsvertreterrecht
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
  • Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen (Mietrecht/Handelsvertreterrecht)
  • Vertretung vor Gericht
    (insbesondere Räumungs- und Anfechtungsklagen) und Behörden
  • Zwangsräumungen (auch Berliner Modell)

Beruflicher Werdegang:
Studium an der Johann-Wolfgang von Goethe Universität Frankfurt/Main
Rechtsanwalt seit Juli 1982, Fachanwalt seit Juli 2005

  • Mitglied der „ARGE Mietrecht und Immobilien im DAV“
  • Mitglied des „Deutscher Mietgerichtstag eV“
  • Mitglied des Fachausschusses für Miet- und WEG-Recht der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main
  • stellvertretender Vorstandsvorsitzender des „Förderkreis der Fachanwaltschaft für Miet- und Immobilienrecht eV“
  • Gelisteter Vertrauensanwalt des CDH Centralvereinigung Deutscher Handelsvertreter- und Handelsmaklerverbände (CDH) Hessen/Thüringen
  • Vorstandesmitglied des Offenbacher Anwaltsvereins
  • Mitglied des „Förderkreises der Leibnizschule eV“ Offenbach/Main