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Vertrauen auf Erfahrung

Auszug aus unserem aktuellen Newsletter:


Haftungsausschluss und verschwiegene Mängel

Kann sich der Verkäufer auf den vereinbarten Haftungsausschluss gegenüber dem Käufer berufen, wenn der von ihm verschwiegene Mangel für den Kaufentschluss nicht maßgeblich war ...

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Michael Brück

Michael Brück

Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tätigkeitsbereiche:

Beratung von Unternehmen und Privatpersonen sowie Vertretung vor Gericht und gegenüber Dritten insbesondere im Zusammenhang mit:

  • der Gestaltung von Rechtsverhältnissen vornehmlich im Bereich des  Zivil-, Arbeits-, Gesellschafts- und Handelsrechtes
  • der Verhandlung und dem Abschluss von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen auf Seiten des Arbeitgebers
  • der Vorbereitung und Durchführung von Kündigungsrechtsstreiten auf Seiten des Arbeitgebers
  • der Durchführung von Maßnahmen der Bodenordnung und des öffentlichen Bauplanungsrechtes

Studium an der Ruprecht-Karl-Universität Heidelberg, als Rechtsanwalt zugelassen seit 1976, Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1999, Notar seit 1991.

Engagement in der Evangelischen Friedenskirchengemeinde in Offenbach am Main seit 1972, Rotary-Mitglied seit 1993.