Dr. jur. Sibylle Seiferlein
Rechtsanwältin Fachanwältin für Erbrecht
Absolventin des Lehrgangs „Testamentsvollstrecker“ 2007 (DVEV)
Studium und Referendariat in Würzburg, Bamberg und Berlin. 2002- 2004 wissenschaftliche Mitarbeit an der Universität Würzburg. Promotion im Personengesellschaftsrecht 2004. Zulassung als Rechtsanwältin 2005. Fachanwältin für Erbrecht 2010
Tätigkeitsbereiche:
Zivilrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, insb. Personengesellschaftsrecht
Ansprechpartnerin für alle Fragestellungen und Probleme
- im Zivilrecht, speziell Gewährleistungsrecht und Verkehrsunfallrecht, umfassende Vertretung Ihrer Interessen – von der Beratung über die außergerichtliche Vertretung bis hin zur Prozessführung.
- „rund um das Erbrecht“: insbesondere
- Beratung bei der Erstellung und Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Erbverträge und Testamente) und Nachfolgeregelungen
- Beratung und Interessenvertretung nach dem Erbfall, etwa:
- Durchsetzung sowie Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen, z.B. aus dem Pflichtteilsrecht, im außergerichtlichen Bereich und vor Gericht
- Wahrung und Durchsetzung der Interessen des Miterben in der Erbengemeinschaft und bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Einleitung von Maßnahmen zur Haftungsbeschränkung
- Vertretung im Erbscheinsverfahren.
- im Bereich des Personengesellschaftsrechts: Vertragsgestaltung, Beratung und Vertretung vor Gericht.
Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV).
Veröffentlichung:
„Die Rechtsfähigkeit der BGB-Außengesellschaft unter Betrachtung ausgewählter Folgeprobleme“ 2004 |