
Auszug aus unserem aktuellen Newsletter:
Haftung des Erben für Forderungen aus dem Mietverhältnis
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung vom 23. Januar 2013 (- VIII ZR 68/12) mit dem Umfang der Haftung des Erben für Forderungen aus dem – mit dem Tod des Mieters auf den Erben übergegangenen – Mietverhältnis beschäftigt (Pressemitteilung Nr. 010/2013 vom 23.01.2013)
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