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Vertrauen auf Erfahrung

Auszug aus unserem aktuellen Newsletter:


Haftung des Erben für Forderungen aus dem Mietverhältnis

Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung vom 23. Januar 2013 (- VIII ZR 68/12) mit dem Umfang der Haftung des Erben für Forderungen aus dem – mit dem Tod des Mieters auf den Erben übergegangenen – Mietverhältnis beschäftigt (Pressemitteilung Nr. 010/2013 vom 23.01.2013) ...

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Die Anwaltsgebühren

Wir verstehen unsere Tätigkeit als persönliche Betreuung unserer Mandanten. Jeder Fall ist für uns wichtig. Wir lehnen es deshalb ab, mit Pauschalpreisen zu werben.

Wenn wir beauftragt werden, besprechen wir mit unseren Mandanten anhand des konkreten Falles zunächst den ungefähren Aufwand unserer Tätigkeit und kalkulieren dann die Kosten.

Die Notargebühren

Der Notar nimmt ein öffentliches Amt wahr. Wie ein Beamter ist er verpflichtet, die gesetzlich festgelegten Honorare nach der sogenannten Kostenordnung (KOSTO) seiner Abrechnung zugrunde zu legen. Da in unserer Societät Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsnotare zusammenarbeiten, wählen wir von vornherein, den für unsere Mandanten sinnvollsten und günstigsten Weg.

Niemand sollte daher – dies gilt ausdrücklich nicht nur für unsere Kanzlei –, aus der Sorge vor zu hohen Kosten auf die Beauftragung eines Rechtsanwaltes oder Notars verzichten. Die Frage der Kosten sollten Sie vielmehr offen mit uns besprechen. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Mandanten auch nachdrücklich von einer unwirtschaftlichen Auseinandersetzung abzuraten.