
Auszug aus unserem aktuellen Newsletter:
Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder
Wir hatten darüber berichtet, dass der europäische Gerichtshof für Menschen-rechte im Mai vergangenen Jahres in einem Individual-beschwerdeverfahren in der Ungleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Kinder im deutschen Erbrecht einen Widerspruch zur europäischen Menschen-rechtskonvention sieht. Dies betrifft die vor dem 01. Juli 1949 geborenen nicht-ehelichen Kinder. Diese sind nach deutschem Recht
nicht mit ihren Vätern verwandt. Sie haben daher kein gesetz-liches Erb- oder Pflichtteils-recht
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